Hier eine Übersicht eurer häufig gestelltesten Fragen. Solltet ihr eure Frage in der Auflistung nicht finden, so könnt ihr mich auch gerne, dirket per E-Mail oder Telefon kontaktieren
Gerne so früh wie möglich.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei mir (siehe Kontakt)
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die grundsätzlichen anfallenden Kosten, im Bedarfsfall auch die Sozialämter. Die privaten Krankenversicherungen / Beihilfestellen erstatten die Hebammenleistungen im Normalfall ebensfall, leider gibt es Ausnahmen, deswegen im Einzelfall bitte bei der Kasse nachfragen!
Sobald als möglich im Rahmen eines Vorgespräches bei dir/euch zuhause,
wenn gewünscht mit Partner.
In der Schwangerschaft je nach Bedarf und Betreuungsmodell, im Wochenbett auch nach Bedarf. Dabei haben wir folgendes Kontingent: in den ersten 10 Tagen nach der Geburt sind bis zu 2 Betreuungen täglich möglich, danach weitere 16 Hausbesuche/telefonische Beratungen bis zu 12 Wochen nach der Geburt. 2 Hausbesuche stehen noch Extra zur Verfügung während der gesamten Stillzeit! Bei ärtzlicher Anordnung können es auch mehr sein!
Ja, es gibt unterschiedliche Betreuungsmodelle, die ich dir gerne im Vorgespräch vorstelle.
Leider nein, ich bin aussließlich außergeburtshilflich tätig.
Ganz klares JA, das ist mir wichtig und einer meiner Prinzipien!
Hebamme Kim Melina Schuster - Feldberg / Schwarzwald - Impressum & Datenschutzerklärung