FAQ

Hier eine Übersicht eurer häufig gestelltesten Fragen. Solltet ihr eure Frage in der Auflistung nicht finden, so könnt ihr mich auch gerne, dirket per E-Mail oder Telefon kontaktieren




Q.      Wann melde ich mich an?


Gerne so früh wie möglich.

Die Anmeldung erfolgt direkt bei mir (siehe Kontakt)


Q.      Wer trägt die Kosten für die Hebammenleistungen?


Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die grundsätzlichen anfallenden Kosten, im Bedarfsfall auch die Sozialämter. Die privaten Krankenversicherungen / Beihilfestellen erstatten die Hebammenleistungen im Normalfall ebensfall, leider gibt es Ausnahmen, deswegen im Einzelfall bitte bei der Kasse nachfragen!


Q.      Wann lernen wir uns persönlich kennen?


Sobald als möglich im Rahmen eines Vorgespräches bei dir/euch zuhause,

wenn gewünscht mit Partner.


Q.      Wie oft sehen wir uns?


In der Schwangerschaft je nach Bedarf und Betreuungsmodell, im Wochenbett auch nach Bedarf. Dabei haben wir folgendes Kontingent: in den ersten 10 Tagen nach der Geburt sind bis zu 2 Betreuungen täglich möglich, danach weitere 16 Hausbesuche/telefonische Beratungen bis zu 12 Wochen nach der Geburt. 2 Hausbesuche stehen noch Extra zur Verfügung während der gesamten Stillzeit!  Bei ärtzlicher Anordnung können es auch mehr sein!


Q.      Ist die Hebammenbetreuung parallel zum Frauenarzt möglich?


Ja, es gibt unterschiedliche Betreuungsmodelle, die ich dir gerne im Vorgespräch vorstelle.



Q.      Bin ich bei der Geburt dabei?


Leider nein, ich bin aussließlich außergeburtshilflich tätig.



Q.      Unterliege ich der Schweigepflicht?


Ganz klares JA, das ist mir wichtig und einer meiner Prinzipien!